Pflichten des Auftraggebers/Sponsors:
1. Sie verpflichten sich, alle von Ihnen an uns als Herausgeber/Anbieter politischer Werbung übermittelten Informationen vollständig und zutreffend anzugeben.
2. Sie verpflichten sich ferner, uns unverzüglich und vollständig zu informieren und aktualisierte sowie korrekte Informationen zu übermitteln, wenn sich die von Ihnen gemachten Angaben nachträglich
ändern oder neue relevante Informationen bekannt werden, oder Sie feststellen, dass die an uns übermittelten oder von uns veröffentlichten Informationen unvollständig oder ungenau sind.
3. Sie erkennen an, dass wir Sie im Falle offensichtlicher Fehler in Ihren Erklärungen oder Angaben zur Berichtigung auffordern können, und verpflichten sich, eine solche Berichtigung vollständig, zutreffend und unverzüglich vorzunehmen.
4. Diese Pflicht gilt während der gesamten Dauer der Veröffentlichung bzw. Zugänglichkeit der politischen Werbung sowie für den Zeitraum, in dem wir gesetzlich zur Aufbewahrung dieser Informationen verpflichtet sind.
5. Es gilt ein Verbot für Sponsoren aus Drittstaaten drei Monate vor der/dem jeweiligen Wahl/Referendum.
6. Der Unterzeichner verpflichtet sich, dem Herausgeber/Anbieter auf Anforderung unverzüglich etwaige weitere zur Erfüllung der Dokumentations-, Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten gemäß der o. g. Verordnung erforderliche Informationen zu übermitteln.
Der Unterzeichner stellt die Aktuelle Verbraucher-Post GmbH, seine Vertreter und verbundenen Unternehmen ausdrücklich
von jeder Haftung, Anspruch oder behördlichen Maßnahme frei, die sich aus unrichtigen, unvollständigen
oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der politischen Werbung oder einem Verstoß gegen gesetzliche
Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten ergibt, soweit den Herausgeber/Anbieter kein vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten trifft.