FAQ TTPW-VO
Allgemeine Fragen & Geltungsbereich
Was ist das Ziel der TTPW-VO?
Die EU-Verordnung soll die politische Meinungsbildung vor Manipulation und ausländischer Einflussnahme schützen. Bürgerinnen und Bürger sollen sofort erkennen können, wer hinter einer politischen Anzeige steckt, wer sie finanziert hat und warum sie ihnen angezeigt wird.
Was gilt als „politische Werbung“?
aut Art. 3 Nr. 2 TTPW-VO fällt darunter jede Botschaft (online wie offline), die:
Durch oder für einen politischen Akteur (Parteien, Kandidaten etc.) verbreitet wird.
Darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl, eines Referendums, das Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs-/Regulierungsprozess zu beeinflussen.
In der Regel gegen Entgelt (Geld oder Sachleistungen) oder im Rahmen einer Kampagne veröffentlicht wird.
Was ist keine politische Werbung?
Rein private Meinungsäußerungen von Privatpersonen im Netz.
Offizielle Mitteilungen von Behörden (z. B. reine Informationen zum Wahlablauf).
Gesetzlich vorgeschriebene, unentgeltliche Vorstellungen von Kandidaten in Medien bei Gleichbehandlung.
Reine Mitglieder-Newsletter (sofern nur an bestehende Abonnenten gerichtet).
Wer hat Pflichten nach der TTPW-VO?
Die Verordnung unterscheidet im Wesentlichen drei Gruppen:
Sponsoren (Auftraggeber): Parteien, Fraktionen, Kandidatinnen.
Werbedienstleister: Werbe- und Kommunikationsagenturen, PR-Berater.
Herausgeber: Online-Plattformen (Meta, Google, TikTok), Medienhäuser, Plakatierer.
Welche Transparenzpflichten gelten bei der Veröffentlichung?
Jede politische Werbung muss zwingend und leicht zugänglich (z. B. per QR-Code oder Link) folgende Informationen enthalten:
Eine eindeutige Kennzeichnung als politische Werbung.
Identität und Kontaktdaten des Sponsors (und der kontrollierenden Entität).
Den genauen Kontext (politische Kampagne).
Den Zeitraum der Verbreitung und die Zahl der erreichten Personen.
Einen Hinweis auf verwendete Targeting-Kriterien.
Wo werden die Werbeanzeigen gespeichert?
Alle politischen Online-Anzeigen werden in einem öffentlich zugänglichen Archiv in unserem Onlineportal hinterlegt, um nachträgliche Kontrollen und Transparenz zu gewährleisten.
Wie lange müssen Akteure Nachweise aufbewahren?
Sponsoren und Dienstleister müssen interne Regelungen, Protokolle über das Targeting und die Finanzierungswege für sieben Jahre festlegen und aufbewahren.